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LG Ingolstadt, 13.09.2019 - 31 O 227/18 |
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BGB § 305, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; TMG § 13 Abs. 6
Erfolgreiche Klage auf Freischaltung und Gewährung von Zugriff und Wiederherstellung gelöschter Beträge auf Facebook-Nutzerkonto nach Sperre
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 13.09.2019 - 31 O 227/18
- OLG München, 08.12.2020 - 18 U 5493/19
- BGH, 27.01.2022 - III ZR 4/21
Wird zitiert von ...
- OLG München, 08.12.2020 - 18 U 5493/19
Keine Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme verbieten
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 13.09.2019, Az. 31 O 227/18, dahin abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 13.09.2019, Az. 31 O 227/18, wird teilweise abgeändert.
Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 13.09.2019 (Az. 31 O 227/18) wird in Ziffer 1 und 2 des Tenors aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen.
Hilfsweise: Der Tenor des Urteils des Landgerichts Ingolstadt vom 13.09.2019, Az. 31 O 227/18, wird wie folgt neu gefasst:.